Als Psychotherapeutin bin ich gemäß §15 Psychotherapiegesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet: ›Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.‹
Von dieser Schweigepflicht gibt es nur wenige Ausnahmen, wie z.B. bei Entbindung von Seiten der Klienten, bei begründetem Verdacht der Kindeswohlgefährdung oder bei drohender Selbst- oder Fremdgefährdung.
Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse um einen Kostenzuschuss anzusuchen.
Informieren Sie sich bei Ihrer Kasse, welche Vorgaben dafür bestehen. In der Regel braucht es bereits zu Beginn eine ärztliche Bestätigung und nach den ersten (meist 10) Sitzungen muss ein Antrag auf Bewilligung gestellt werden.
Der Kostenanteil bzw. Kostenersatz hängt von der jeweiligen Kasse ab (Stand März 2022):
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) : € 28,93,-
Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): € 40,-
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA): € 28,93,-
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB): € 40,-
Auch bei vielen Privatversicherungen kann man die Kosten für Psychotherapie einreichen.
Ich habe folgende Absageregelung: Vergessen Sie einen Termin oder sagen Sie einen vereinbarten Termin am gleichen Tag ab, so verrechne ich das Honorar.